BBG

Bundesbeamtengesetz

Vom 5.2.2009

Zuletzt geändert am 20.12.2023

§ 25

Benachteiligungsverbote

1Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit dürfen sich bei der Einstellung und dem beruflichen Fortkommen nicht nachteilig auswirken. 2Dies gilt auch für Teilzeit, Telearbeit und familienbedingte Beurlaubung, wenn nicht zwingende sachliche Gründe vorliegen.