BBesG

Bundesbesoldungsgesetz

Vom 23.5.1975

Neugefasst am 19.6.2009

Zuletzt geändert am 22.12.2023

§ 74

Übergangsregelung zu den Änderungen der Anlage I durch das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz

Amtsbezeichnungen, die mit dem Inkrafttreten des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes wegfallen, werden weitergeführt.