Vom 26.7.1957
Neugefasst am 22.10.1992
Zuletzt geändert am 28.6.2021
Die Deutsche Bundesbank hat ihre für die Öffentlichkeit bestimmten Bekanntmachungen, insbesondere den Aufruf von Noten sowie die Anordnung von Statistiken im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.