Vom 23.6.1960
Neugefasst am 3.11.2017
Zuletzt geändert am 20.12.2023
(1) (weggefallen)
(2) Die Länder können bestimmen, dass die Frist nach § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c nicht anzuwenden ist.