AufenthV

Aufenthaltsverordnung

Vom 25.11.2004

Zuletzt geändert am 21.2.2024

Anlage D11

Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel und zur Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung


– Klebeetiketten –









Vermerke, insbesondere zu Nebenbestimmungen, die mangels vorhandenen Raums für Eintragungen nicht in das entsprechende Etikett eingetragen werden können, sollen nur in einem Trägervordruck nach Anlage D1 oder D2b oder auf einem Etikett nach dieser Anlage eingetragen werden.