Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Vom 30.7.2004
Neugefasst am 25.2.2008
Zuletzt geändert am 21.2.2024
Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bis zu einem Jahr können außer Betracht bleiben.