Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Vom
12.12.1973
Zuletzt geändert am
20.4.2013
§ 23
Inkrafttreten
(1)
1Dieses Gesetz, ausgenommen § 14 und § 21, tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden zwölften Kalendermonats in Kraft.
2§ 14 und § 21 treten am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.