AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (konsolidierte Fassung)

Vom 25.3.1957

Neugefasst am 17.12.2007

Zuletzt geändert am 7.6.2016

Art. 47

(ex-Art. 41 EGV)

Die Mitgliedstaaten fördern den Austausch junger Arbeitskräfte im Rahmen eines gemeinsamen Programms.