Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (konsolidierte Fassung)
Vom
25.3.1957
Neugefasst am
17.12.2007
Zuletzt geändert am
7.6.2016
Art. 137
Die Einzelheiten für die Tagungen der Minister der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, sind in dem Protokoll betreffend die Euro-Gruppe festgelegt.