ABG 1975

Auftragsbautengrundsätze 1975

Verwaltungsabkommen über die Durchführung der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte

Vom 29.9.1982

Zuletzt geändert am 20.11.2008

Art. 9

Beachtung der Wirtschaftlichkeit, von Fristen und der Sicherheitserfordernisse

Die deutschen Behörden sorgen dafür, dass die Arbeiten nach den Plänen und Leistungsverzeichnissen in möglichst wirtschaftlicher Weise innerhalb der vereinbarten Fristen durchgeführt und alle Sicherheitserfordernisse beachtet werden.