ABG 1975

Auftragsbautengrundsätze 1975

Verwaltungsabkommen über die Durchführung der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte

Vom 29.9.1982

Zuletzt geändert am 20.11.2008

Art. 8

Besondere Vertragsarten

8.1 Die Streitkräfte können die deutschen Behörden bitten:

8.1.1 Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten und kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten durch Abschluss von Zeitverträgen, von Verträgen, die mehrere Fachlose einschließen, oder von anderen hierfür geeigneten Verträgen durchzuführen;
8.1.2 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten durch Abschluss von Verträgen, die mehrere Fachlose einschließen, oder von anderen hierfür geeigneten Verträgen durchzuführen.

8.2 Den Wünschen der Streitkräfte wird entsprochen, soweit sie mit den deutschen Vorschriften vereinbar sind.