ABG 1975

Auftragsbautengrundsätze 1975

Verwaltungsabkommen über die Durchführung der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte

Vom 29.9.1982

Zuletzt geändert am 20.11.2008

Kapitel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Art. 39

Ausführungsrichtlinien

1Ausführungsrichtlinien für dieses Abkommen werden zwischen dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau und den zuständigen Dienststellen der Streitkräfte abgestimmt. 2Wenn nichts anderes vereinbart wird, gelten die bestehenden Ausführungsrichtlinien und Verfahren bis zum Inkrafttreten der neuen Ausführungsrichtlinien insofern weiter, als sie dem vorliegenden Abkommen nicht widersprechen.