ABG 1975

Auftragsbautengrundsätze 1975

Verwaltungsabkommen über die Durchführung der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte

Vom 29.9.1982

Zuletzt geändert am 20.11.2008

Art. 15

Verfahren und Kosten bei Streitigkeiten

Für Verfahren und Kosten bei Streitigkeiten aus Verträgen, die von den deutschen Behörden für Rechnung der Streitkräfte abgeschlossen werden, gelten Artikel 44 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und die dazu geschlossenen Verwaltungsabkommen.