1In all diesen Fallgestaltungen kann es Anbietern in manchen Fällen infolge eines besonderen Verbots oder von Anforderungen in Rechtsvorschriften der Union oder in dem Unionsrecht entsprechenden Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten untersagt sein, bestimmten Kunden oder Kunden in bestimmten Hoheitsgebieten aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden Waren zu verkaufen oder Dienstleistungen für diese zu erbringen. 2Nach den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten können Anbieter nach dem Unionsrecht auch verpflichtet sein, bestimmte Regeln zur Preisbindung bei Büchern einzuhalten. 3Anbieter sollten nicht daran gehindert werden, solche Rechtsvorschriften soweit erforderlich einzuhalten.