Um gemäß dieser Verordnung die Gleichbehandlung der Kunden sicherzustellen und Diskriminierung zu verhindern, sollten die Anbieter ihre Online-Benutzeroberflächen nicht so gestalten und technische Mittel nicht so einsetzen, dass dadurch in der Praxis Kunden aus anderen Mitgliedstaaten nicht ermöglicht wird, ihre Bestellungen problemlos abzuschließen.