1Die Art und Weise, wie sich Diskriminierungen bei Geschäften im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren oder der Bereitstellung von Dienstleistungen innerhalb der Union auf die Verbraucher und den Binnenmarkt auswirken, sind die gleichen, unabhängig davon, ob der Anbieter seinen Sitz in einem Mitgliedstaat oder in einem Drittland hat. 2Aus diesem Grund und um sicherzustellen, dass für konkurrierende Anbieter in dieser Hinsicht die gleichen Anforderungen gelten, sollte die vorliegende Verordnung für alle Anbieter in der Union, einschließlich Online-Marktplätzen, gleichermaßen gelten.