GenTSV

Gentechnik-Sicherheitsverordnung

Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen

Vom 12.8.2019

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1

Anwendungsbereich

1Diese Verordnung regelt Sicherheitsanforderungen an gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen einschließlich der Tätigkeiten im Gefahrenbereich. 2Die Regelungen in den Abschnitten 4, 5 und 6 gelten auch für Freisetzungen. 3Nach anderen Vorschriften erforderliche Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen bleiben unberührt.