GenG

Genossenschaftsgesetz

Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

Vom 1.5.1889 (RGBl. S. 55)

Neugefasst am 16.10.2006 (BGBl. I S. 2230)

Zuletzt geändert am 23.10.2024 (BGBl. I S. Nr. 323)

Abschnitt 1
Errichtung der Genossenschaft
§ 1Wesen der Genossenschaft
Abschnitt 2
Rechtsverhältnisse der Genossenschaft und ihrer Mitglieder
§ 17Juristische Person; Formkaufmann
Abschnitt 3
Verfassung der Genossenschaft
§ 24Vorstand
Abschnitt 4
Prüfung und Prüfungsverbände
§ 53Pflichtprüfung
Abschnitt 5
Beendigung der Mitgliedschaft
§ 65Kündigung des Mitglieds
Abschnitt 6
Auflösung und Nichtigkeit der Genossenschaft
§ 78Auflösung durch Beschluss der Generalversammlung
Abschnitt 7
Insolvenzverfahren; Nachschusspflicht der Mitglieder
§ 98Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Abschnitt 8
Haftsumme
§ 119Bestimmung der Haftsumme
Abschnitt 9
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 146(weggefallen)
Abschnitt 10
Schlussvorschriften
§ 155Altregister im Beitrittsgebiet

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