GemO

Gemeindeordnung

Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Vom 24.7.2000

Zuletzt geändert am 27.6.2023

ERSTER TEIL
Wesen und Aufgaben der Gemeinde
1. ABSCHNITT
Rechtsstellung

§ 1

Begriff der Gemeinde

(1) Die Gemeinde ist Grundlage und Glied des demokratischen Staates.

(2) Die Gemeinde fördert in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung das gemeinsame Wohl ihrer Einwohner und erfüllt die ihr von Land und Bund zugewiesenen Aufgaben.

(3) Die verantwortliche Teilnahme an der bürgerschaftlichen Verwaltung der Gemeinde ist Recht und Pflicht des Bürgers.

(4) Die Gemeinde ist Gebietskörperschaft.