GEIG

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz

Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität

Vom 18.3.2021

Zuletzt geändert am 23.7.2026

§ 17

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.