Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden
Vom
8.8.2020
Zuletzt geändert am
16.10.2023
§ 64
Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe
1Eine Zirkulationspumpe muss beim Einbau in eine Warmwasseranlage mit einer selbsttätig wirkenden Einrichtung zur Ein- und Ausschaltung ausgestattet werden.
2Die Trinkwasserverordnung bleibt unberührt.