Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
Vom 18.10.2007
Neugefasst am 15.10.2018
Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Geflügelpest sowie den Zeitpunkt ihrer mutmaßlichen Einschleppung in den betroffenen Geflügelbestand oder die betroffene sonstige Vogelhaltung (Seuchenbestand) öffentlich bekannt.