GebrMV

Gebrauchsmusterverordnung

Verordnung zur Ausführung des Gebrauchsmustergesetzes

Vom 11.5.2004

Zuletzt geändert am 14.6.2022

§ 11

Übergangsregelung für künftige Änderungen

Für Gebrauchsmusteranmeldungen, die vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften dieser Verordnung in ihrer bis dahin geltenden Fassung.