GebrMV

Gebrauchsmusterverordnung

Verordnung zur Ausführung des Gebrauchsmustergesetzes

Vom 11.5.2004

Zuletzt geändert am 14.6.2022

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1

Anwendungsbereich

(1) Für die im Gebrauchsmustergesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (Gebrauchsmusterangelegenheiten) gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Gebrauchsmustergesetzes und der DPMA-Verordnung die Bestimmungen dieser Verordnung.

(2) DIN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind im Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln, erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt.