Vom 5.5.1936
Neugefasst am 28.8.1986
Zuletzt geändert am 15.7.2024
1Der Schutzbereich des Gebrauchsmusters wird durch den Inhalt der Schutzansprüche bestimmt. 2Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Schutzansprüche heranzuziehen.