Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung
Vom 8.8.1935
Neugefasst am 24.1.1995
Zuletzt geändert am 24.4.2025
1Die nähere Einrichtung und die Ausfüllung des Grundbuchblatts ergibt sich aus dem in Anlage 1 beigefügten Muster. 2Die darin befindlichen Probeeintragungen sind als Beispiele nicht Teil dieser Verfügung.