Vom 5.5.1970
Neugefasst am 20.11.1998
Zuletzt geändert am 10.3.2017
1Die Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. 2Die Fristen können verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.