GasNZV

Gasnetzzugangsverordnung

Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen

Vom 3.9.2010

Zuletzt geändert am 22.12.2023

§ 18

Reduzierung der Kapazität nach Buchung

1Soweit sich die Kapazitäten nach Abschluss des Ein- oder Ausspeisevertrags aus technischen Gründen vermindern, reduzieren sich die gebuchten Kapazitäten anteilig im Verhältnis der von den Transportkunden gebuchten Kapazitäten. 2Die Gründe sind dem Transportkunden unverzüglich mitzuteilen.