Rechtsverhältnisse der nichtentsandten Beschäftigten
§ 31
Nichtentsandte Beschäftigte
1An den Auslandsvertretungen werden deutsche und nichtdeutsche nichtentsandte Angestellte und Arbeiter beschäftigt.
2Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Gesamtauftrag des Auswärtigen Dienstes.