Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
Vom 20.7.2023
Zuletzt geändert am 19.7.2024
Für die Ausgestaltung, die Sicherheitsmerkmale, die Objektsicherung und die Fertigungskontrolle ist Anlage 6 Nummern 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
Abbildung Vorderseite:
Abbildung Rückseite: