Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
Vom
3.2.2011
Zuletzt geändert am
2.3.2023
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§ 1
Anwendungsbereich
Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.