FZulG

Forschungszulagengesetz

Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung

Vom 14.12.2019

Zuletzt geändert am 22.12.2025

§ 15

Bekanntmachungserlaubnis

Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung bekannt machen.