FVerlV

Funktionsverlagerungsverordnung

Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Absatz 1 des Außensteuergesetzes in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen

Vom 18.10.2022 (BGBl. I S. 1803)

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