FSBV

Flugsicherungsbeauftragungsverordnung

Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beauftragung von Flugsicherungsorganisationen

Vom 18.10.2021

§ 11

Jahresbericht

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung berichtet jährlich über die Ergebnisse der Auswahlverfahren, die Wirtschaftlichkeit der Flugsicherungsdienste und -organisationen, die festgestellten berücksichtigungsfähigen Kosten der Flugsicherungsorganisationen sowie über die festgestellten Differenzen zwischen Einnahmen und festgestellten Kosten und deren Erstattung, die sich jeweils nach den Bestimmungen dieser Verordnung ergeben haben.