FreizügG/EU

Freizügigkeitsgesetz/EU

Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern

Vom 30.7.2004

Zuletzt geändert am 21.2.2024

§ 12

Staatsangehörige der EWR-Staaten

Die nach diesem Gesetz für Unionsbürger, Familienangehörige von Unionsbürgern und nahestehende Personen von Unionsbürgern geltenden Regelungen finden jeweils auch für Staatsangehörige der EWR-Staaten, die nicht Unionsbürger sind, und für ihre Familienangehörigen und ihre nahestehenden Personen Anwendung.