Gesetz über die Familienpflegezeit
Vom 6.12.2011
Zuletzt geändert am 23.10.2024
Zur Durchführung des Verfahrens nach den §§ 8 und 10 kann das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen.