FPfZG

Familienpflegezeitgesetz

Gesetz über die Familienpflegezeit

Vom 6.12.2011

Zuletzt geändert am 23.10.2024

§ 1

Ziel des Gesetzes

Durch die Einführung der Familienpflegezeit werden die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessert.