FPersV

Fahrpersonalverordnung

Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes

Vom 27.6.2005

Zuletzt geändert am 15.7.2024

§ 13

Löschung von Eintragungen im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister

Die Daten über Fahrtenschreiberkarten werden fünf Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gelöscht.