Erzeugnis | Prüfzeitraum | |
a) | Backwaren ohne Vorverpackung | Bis 11 Stunden nach dem Zeitpunkt der Backofenentnahme |
b) | Frisches Obst oder Gemüse, Kartoffeln | Bis zu 1 Monat nach dem Zeitpunkt der Herstellung |
c) | Lösungsmittelhaltige Klebstoffe | Bis zu 1 Woche nach dem Zeitpunkt der Herstellung |
Erzeugnis | Prüfzeitraum | |
a) | Obst, Gemüse und sonstige pflanzliche Lebensmittel als Konserve | Bis 2 Jahre nach dem Zeitpunkt der Herstellung |
b) | Fische, Erzeugnisse aus gesalzenen Fischen, Anchosen, Marinaden, Kochfischwaren, Fischdauerkonserven, Muscheln, Krabben, wechselwarme Tiere, Krusten- und Schalentiere, Weichtiere oder Erzeugnisse aus diesen Tieren, außer glasierte Erzeugnisse | Bis 14 Tage nach dem Zeitpunkt der Herstellung |
c) | Bratfischmarinaden | Bis 14 Tage nach dem Zeitpunkt der Herstellung |
d) | Mozzarella und Käse, der in einer oder aus einer Flüssigkeit in Verkehr gebracht wird | Bis 14 Tage nach dem Zeitpunkt der Herstellung |