FlurbG

Flurbereinigungsgesetz

Vom 14.7.1953

Neugefasst am 16.3.1976

Zuletzt geändert am 19.12.2008

§ 57

Vor der Aufstellung des Flurbereinigungsplanes sind die Teilnehmer über ihre Wünsche für die Abfindung zu hören.