§ 20

Änderung von Rechtsvorschriften

(nicht wiedergegeben)

§ 21

Inkrafttreten

1 Das Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. November 2008 in Kraft. 2 Vorschriften, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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