FIDEVerzV

FIDE-Verzeichnis-Verordnung

Verordnung zum Verzeichnis der Zuwiderhandlungen, die in das Aktennachweissystem für Zollzwecke aufgenommen werden sollen

Vom 5.10.2011

Zuletzt geändert am 6.5.2024

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.