FFG

Filmförderungsgesetz

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films

Vom 23.12.2024

Abschnitt 2
Produktionsförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme

§ 89

Förderhilfen

1Die Filmförderungsanstalt gewährt Referenzförderung auf Antrag des Herstellers eines Kurzfilms sowie eines nicht programmfüllenden Kinderfilms, wenn der Film mindestens 15 Referenzpunkte erreicht hat. 2Der Referenzfilm muss die jeweils geltenden Voraussetzungen der §§ 41 bis 45 erfüllen.