Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
Vom
23.12.2024
§ 80
Ökologische Nachhaltigkeit
1Bei der Herstellung des mit Referenzmitteln herzustellenden Films sind wirksame Maßnahmen zugunsten der ökologischen Nachhaltigkeit zu treffen.
2Näheres regelt eine Richtlinie gemäß § 11 unter Berücksichtigung von § 2 Nummer 8.