Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
Vom
23.12.2024
§ 17
Vorsitz
1Den Vorsitz des Präsidiums führt die Person, die den Vorsitz des Verwaltungsrats innehat.
2Das Präsidium wählt aus seiner Mitte eine Person, die den stellvertretenden Vorsitz innehat.