FFG

Filmförderungsgesetz

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films

Vom 23.12.2024

§ 126

Begriffsbestimmung Kinofilm

Ein Kinofilm im Sinne der §§ 129 bis 135 ist ein Film, der in Deutschland oder in seinem Ursprungsland gegen Entgelt im Kino aufgeführt wurde.