Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
Vom
23.12.2024
§ 124
Erhebung der Filmabgabe
1Die Filmabgabe wird durch Bescheid erhoben.
2Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Bescheid über die Erhebung der Filmabgabe haben keine aufschiebende Wirkung.