Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
Vom
23.12.2024
§ 106
Verteilung der Referenzmittel
1Die für die Verleihförderung zur Verfügung stehenden Mittel werden auf die berechtigten Verleihunternehmen nach dem Verhältnis verteilt, in dem die Referenzpunkte der einzelnen Filme zueinander stehen.
2§ 68 Absatz 2 gilt entsprechend.