Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
Vom
23.12.2024
§ 104
Bonus für inklusive Werbemaßnahmen
1Die Filmförderungsanstalt kann auf Antrag einen Bonus in Höhe von bis zu 5 000 Referenzpunkten gewähren, wenn die Barrierefreiheit des Films in besonderer Weise oder in besonderem Maße beworben wurde.
2Näheres regelt eine Richtlinie gemäß § 11.