FFG

Filmförderungsgesetz

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films

Vom 23.12.2024

§ 104

Bonus für inklusive Werbemaßnahmen

1Die Filmförderungsanstalt kann auf Antrag einen Bonus in Höhe von bis zu 5 000 Referenzpunkten gewähren, wenn die Barrierefreiheit des Films in besonderer Weise oder in besonderem Maße beworben wurde. 2Näheres regelt eine Richtlinie gemäß § 11.