FahrlPrüfV

Fahrlehrer-Prüfungsverordnung

Vom 2.1.2018

Zuletzt geändert am 18.3.2022

§ 7

Beschlussfähigkeit und Abstimmung

(1) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die in § 2 jeweils genannten Mitglieder mitwirken.

(2) 1Die Entscheidungen ergehen mit Stimmenmehrheit. 2Bei Stimmengleichheit entscheidet das vorsitzende Mitglied.